“Einen sogenannten Gleichstellungsauftrag, der auf staatlich hergestellte Gleichheit im Ergebnis abzielt, kennt das Grundgesetz nicht. Denn in Art. 3 ist ausschließlich von Gleichberechtigung die Rede. Eine Gleichstellung durch Frauenquoten kann dadurch nicht begründet werden.” Weiter lesen: The Huffington Post