“Es ist ein Denkfehler, statistische Ungleichheiten erst wertend als “Unterrepräsentanz” zu bezeichnen und dann zu behaupten, diese Ungleichheiten seien Folge einer Diskriminierung. Statistische Ungleichheiten sind keine “bestehenden Nachteile” im Sinne des Art. 3 (2) Satz 2! Statistische Ungleichheiten sind vielmehr, das belegen mittlerweile viele wissenschaftliche Studien, eine Folge von individuellen Neigungen und Abwägungen, Kompromissbildungen und Entscheidungen im Hinblick auf Beruf, Karriere und Familie, und sie sind somit kein Ausdruck von Diskriminierung.” Weiter lesen: ARD