Ein aktuelles Gutachten zum genderspezifischen Aufnahmetest an der Medizin-Uni Wien besagt, “dass diese Art der genderspezifischen Auswertung rechtlich nicht möglich sei”, berichtet “Die Presse”. Die Regelung sei als “umgekehrte und indirekte Diskriminierung” rechtswidrig. Die “Österreichische Medizinerunion” wendet sich mit einer Petition gegen die Regelung. Die Petition kann hier unterschrieben werden.