“Laut Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Dagegen verstoßen Geschlechterquoten. Jede Quote ist eine systematische Benachteiligung derer, die nicht unter die Quote fallen.” Weiter lesen: MANNdat

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.