“Die “gendergerechte Auswertung” des Aufnahmetests an der Medizin-Uni Wien im Studienjahr 2012/13 war nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach der Beschwerde eines abgewiesenen Studenten in einem Verordnungsprüfungsverfahren entschieden. Durch die Auswertungsmethode konnten Frauen trotz schlechterer Testergebnisse als Männer einen Studienplatz bekommen.” Weiter lesen: derStandard.at