“Ob eine Frauenquote verfassungsrechtlich Bestand hätte, ist ohnehin offen. Mit welchem Recht will der Staat eigentlich Aktionären und Eigentümern von Familienunternehmen vorschreiben, dass bei der Besetzung von Führungspositionen im Zweifelsfall das Geschlecht wichtiger ist als das Können? Da dürfen wir uns auf spannende Verfahren in Karlsruhe einrichten.” Weiter lesen: The European

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