“Eine starre Frauenquote von 30 Prozent könnte laut einem Rechtsgutachten der Stiftung Familienunternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Stiftung fordert deshalb Sonderregeln für Härtefälle.” Weiter lesen: FAZ
“Eine starre Frauenquote von 30 Prozent könnte laut einem Rechtsgutachten der Stiftung Familienunternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Stiftung fordert deshalb Sonderregeln für Härtefälle.” Weiter lesen: FAZ