“Alles wird von der Autorin in Erwägung gezogen, ähnlich wie auch von dem bekannten Herr Sattelberger … nur eines nicht: dass nämlich die Frauen ungeeignet waren, sei es aus Gründen der Qualifikation, oder der einschägigen Berufs oder Branchenerfahrung, oder der Belastungsfähigkeit, oder der Durchsetzungsfähigkeit, oder der tatsächlichen Leistungen.” Weiter lesen: Frankfurter Erklärung