“Diverse Bildungseinrichtungen bewerten nur solche Arbeiten positiv, die gendergerecht verfasst sind. Eine taugliche Rechtsgrundlage fehlt.” weiter lesen: Die Presse
“Diverse Bildungseinrichtungen bewerten nur solche Arbeiten positiv, die gendergerecht verfasst sind. Eine taugliche Rechtsgrundlage fehlt.” weiter lesen: Die Presse