“Eine interessante Variante zum Problemkreis der „Frauenquote“, die zugleich Grundlagen des Parlamentsrechts betrifft, hat sich in Österreich aus Anlass der Nachfolge für ein verstorbenes Mitglied des Nationalrats ereignet: Nachdem die Präsidentin des Nationalrats Barbara Prammer Anfang August verstorben ist, müsste nach der Satzung ihrer Partei (der SPÖ) eine weibliche Abgeordnete nachrücken, denn dort heißt es: „Scheidet ein/e MandatarIn, unabhängig aus welchem Grund, aus, ist durch Nachrückung sicherzustellen, dass die Einhaltung der Quote erhalten bleibt bzw. erzielt wird.“” Hier geht es weiter.

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