“Die Universität Wismar schreibt Stellen aus, die “der Erstberufung von Frauen” dienen. D.h. Männer sind von einer Bewerbung und einer Berufung generell ausgeschlossen. Männer werden aufgrund ihres Geschlechts und bei “Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen für den Zugang zu unselbständiger … Erwerbstätigkeit” benachteiligt. Und gemäß §2 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes ist diese Benachteiligung “unzulässig”.” Weiter lesen: Kritische Wissenschaft