“Gleichstellung hat nichts zu tun mit Gleichberechtigung. Denn während es bei Letzterem darum geht, dass niemand auf Grund nicht beeinflussbarer Merkmale benachteiligt werden darf, rechtlich wie sozial („Jeder darf nach Gleichem streben“), meint Ersteres Gleichheit als Selbstzweck, nach dem Motto: Jemand bekommt etwas, weil es der Andere schon hat.” Weiter lesen: Cuncti