“Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt die Frauenquote in Aufsichtsräten ab. Eine Quote ignoriere, dass das entscheidende Kriterium die fachliche Qualifikation sein müsse, schreibt die BDA. Es sei verfassungsrechtlich fragwürdig, eine Wahl wegen des falschen Geschlechts für nichtig zu erklären.” Weiter lesen: NZZ

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