“Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizerischen Nationalrates hat kürzlich entschieden, die statistisch unerklärte, geschlechterspezifische Lohndifferenz den Rentenbeiträgen der Frauen anzurechnen. Um diese als diskriminierend interpretierte Differenz zu kompensieren, werden künftig die Beiträge der Frauen automatisch um einen Korrekturfaktor von ca. acht Prozent erhöht, der aus Steuereinnahmen finanziert werden muss. Dies wird Kosten von jährlich 260 Millionen Franken verursachen.” Weiter lesen: Die Presse
Siehe auch Alexander Ulfig, “Der Lohnunterschied ist keine Folge von Diskriminierung”.

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