“Gleichstellung hat nichts zu tun mit Gleichberechtigung. Denn während es bei Letzterem darum geht, dass niemand auf Grund nicht beeinflussbarer Merkmale benachteiligt werden darf, rechtlich wie sozial („Jeder darf nach Gleichem streben“), meint Ersteres Gleichheit als Selbstzweck, nach dem Motto: Jemand bekommt etwas, weil es der Andere schon hat.” Weiter lesen: Cuncti
“Auf den Barrikaden sind aber auch diejenigen, die eigentlich Schwesigs Mitstreiterinnen sein müssten: die Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden. Sie warnen vor einer “Männerquote” im öffentlichen Dienst, manche halten Schwesigs Gesetzentwurf sogar für “absolut unzureichend”.” Weiter lesen: SZ