“Dabei handelt es sich um Individualrechte und insofern ist es nicht verwunderlich, dass Heiko Mass das Grundgesetz erst mit Artikel 3 beginnen lässt. In einem Staat, in dem Kollektivrechte gepredigt und Individualrechte verleugnet werden, z.B. wenn Individuen offen benachteiligt werden, um Gruppen zu bevorteilen, wie dies im Professorinnenprogramm der Fall ist, ist dies sicher kein Versehen.” Weiter lesen: Kritische Wissenschaft

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