“Ein zentrales, geradezu konstitutierendes Element des Feminismus/Genderismus ist und war es, Menschen in Gruppen einzuteilen, die Welt als Kampf zwischen diesen Gruppen anzusehen und Rechte und Gerechtigkeit als Kollektivansprüche zu sehen. Grundrechte sind rechtlich gesehen nur Individualrechte. Es gibt verfassungsrechtlich keine Kollektivrechte, schon gar keine Rechte oder Schadensersatzansprüche, die sich innerhalb einer Gruppe übertragen (oder ohne Willen des Gebenden einfach nehmen) lassen. Deshalb darf es nach der Verfassung auch keine Frauenquoten usw. geben, weil nie das Kollektiv, sondern immer der Einzelne gemessen wird.” Weiter lesen: Danisch

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