Menschenrechte

“Ulfig argumentiert überhaupt im ganzen Buch universalistisch (so auch für universelle versus partikular-islamische Menschenrechte) und für das Individuum gegen kollektivistische Vereinnahmungen, wie sie z. B. die überwunden geglaubte Beurteilung nach dem Geschlecht darstelle, was Männern eine Kollektivschuld für die angebliche Misere der Frauen zuweise.” Weiter lesen: Die Freie Welt

“Ende des 19. Jahrhunderts verkündete der Philosoph Friedrich Nietzsche die Auflösung von zentralen Werten der westlichen Zivilisation. Den Prozess der Werteauflösung bezeichnete er als Nihilismus. Nach Nietzsche gibt es keine Wahrheit, sondern nur unterschiedliche Perspektiven und Interpretationen. Der Wille zur Macht entscheidet darüber, welche Perspektive und Interpretation sich durchsetzt. Die philosophische Postmoderne knüpft an den Nihilismus Nietzsches an und radikalisiert ihn. Auch sie möchte allgemeingültige Werte auflösen, dekonstruieren. Wissen gilt für postmoderne Denker nur relativ zu dem jeweiligen soziokulturellen und historischen Kontext. Der postmoderne Relativismus findet seinen Widerhall in vielen relevanten Bereichen der Gesellschaft. Besonders deutlich zeigt sich sein Einfluss in der Gender-Theorie und in der aus ihr folgenden Politik des Gender-Mainstreamings.” Weiter lesen: Amazon.de

“Es sollte keine Rechte für die Gruppe der „Männer“ oder für die Gruppe der „Frauen“ geben, zumal beide Gruppen fragwürdige Konstrukte sind.” Weiter lesen: NICHT-Feminist

“Meinungsfreiheit ist ein universelles Gut” Weiter lesen: NovoArgumente
Zur uneingeschränkten Meinungsfreiheit vgl. auch Alexander Ulfig, “Freud, Epiktet und die Meinungsfreiheit”

“Heute sei die Meinungsfreiheit ein universelles Gut. Über alles andere könne man gerne diskutieren, darüber aber nicht. “Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine anderen Rechte”, betonte der 68-jährige Autor. “Eigentlich sollten wir nicht wegen der Freiheit des Wortes diskutieren müssen.”” Weiter lesen: SZ
Vgl. auch Alexander Ulfig, “Universelle Menschenrechte versus partikulare Sonderrechte” und “Postmoderner Relativismus an deutschen Universitäten”

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Was kann dem Anti-Humanismus Michel Foucaults entgegengesetzt werden? Weiter lesen: Freie Welt

Warum viele Linke ihre Gegner, z.B. Feminismuskritiker, diffamieren. Weiter lesen: Cuncti

“Zur Achtung der Menschenrechte in Deutschland. Update 2015″ Weiter lesen: Cuncti

“Eben diese Haltung aber kultiviert die Autorin des Deutschlandradios. Die Rechte von Vätern erscheinen bei ihr allein als illegitime Störfaktoren. Wie gravierend diese Störung für sie ist, macht sie drastisch in ihrem Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Sender deutlich, wenn sie dort das Recht das Vaters auf Umgang mit dem Kind beschreibt. Dass auch umgekehrt Kinder ein eigenes Recht auf Umgang mit dem Vater haben, lässt sie selbstverständlich – so wie alle eigenständigen Rechte des Kindes – völlig beiseite.” Weiter lesen: Cuncti

“Im Frühjahr 1985 unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland das 7. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin verpflichtet Artikel 5 des Protokolls die unterzeichnenden Staaten zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Ehegatten bezüglich ihrer Rechte und Pflichten in ihren Beziehungen zu ihren Kindern – während einer Ehe ebenso wie nach Auflösung der Ehe.” Weiter lesen: Cuncti

“Frauenquoten widersprechen den universellen Menschenrechten und artikulieren partikulare Sonderrechte; sie gelten nicht für alle Menschen, sondern nur für eine Gruppe von Menschen.” Weiter lesen: Cuncti

“Die sozialdemokratische Bundesregierung hat ein weiteres Etappenziel erreicht: Die Frauenquote für Aufsichtsräte wird eingeführt. Vor allem der zuständigen Ministerin Manuela Schwesig waren die Argumente, die dagegen sprechen, herzlich egal.” Weiter lesen: Freie Welt

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“Dem Gesetz zur Einführung der Frauenquote, ja überhaupt dem Quoten-Denken liegt ein „rechtlicher Relativismus“ zugrunde: „Prinzipien werden immer so interpretiert, wie es gerade zu den politischen Zielen passt.“” Weiter lesen: Cuncti

“Denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen zu privilegieren widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten.” Weiter lesen: ZEIT ONLINE