Grundgesetz

“Die Frauenquote verfassungswidrig? Undenkbar, das wäre der Super GAU für die Gleichstellungspolitik!” Weiter lesen: FreieWelt.net

…und warum Gleichstellungs-Politiker das auch gar nicht wollen.” Weiter lesen: Cuncti

“Nach der Zäsur durch die Nationalsozialisten ging man in Deutschland daran, eine neue, bessere Republik aufzubauen. Gerechtigkeit war das Ziel, und das beinhaltete auch Gleichberechtigung der Geschlechter.” Weiter lesen: MANNdat

“Also wurde damals explizit festgestellt und zur Grundlage der Zustimmung des Bundesrates gemacht, dass diese Grundgesetzänderung keine Quoten und keine Gleichstellung ermöglicht.” Weiter lesen: Danisch

“Die Unterstützer der Frauenquote feiern sich selbst. Der Emanzipation der Frau haben sie nicht geholfen. Die Quote verstößt gegen grundlegende Freiheitsrechte.” Weiter lesen: NovoArgumente

“Ein zentrales, geradezu konstitutierendes Element des Feminismus/Genderismus ist und war es, Menschen in Gruppen einzuteilen, die Welt als Kampf zwischen diesen Gruppen anzusehen und Rechte und Gerechtigkeit als Kollektivansprüche zu sehen. Grundrechte sind rechtlich gesehen nur Individualrechte. Es gibt verfassungsrechtlich keine Kollektivrechte, schon gar keine Rechte oder Schadensersatzansprüche, die sich innerhalb einer Gruppe übertragen (oder ohne Willen des Gebenden einfach nehmen) lassen. Deshalb darf es nach der Verfassung auch keine Frauenquoten usw. geben, weil nie das Kollektiv, sondern immer der Einzelne gemessen wird.” Weiter lesen: Danisch

Besonders grotest: “Diese Veranstaltung sei ja nicht „öffentlich”, sondern „frauenöffentlich”.” Weiter lesen: Danisch

Zur Rundfunkbeitragsklage

“Dabei handelt es sich um Individualrechte und insofern ist es nicht verwunderlich, dass Heiko Mass das Grundgesetz erst mit Artikel 3 beginnen lässt. In einem Staat, in dem Kollektivrechte gepredigt und Individualrechte verleugnet werden, z.B. wenn Individuen offen benachteiligt werden, um Gruppen zu bevorteilen, wie dies im Professorinnenprogramm der Fall ist, ist dies sicher kein Versehen.” Weiter lesen: Kritische Wissenschaft

“Die Ausschreibung der HAW verstößt nicht nur gegen Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (Männer und Frauen sind gleichberechtigt), sie vertößt auch in eklatanter Weise gegen § 2 Absatz 1 des angeblichen Antidiskriminierungsgesetzes (AGG): …” Weiter lesen: Kritische Wissenschaft

“Durch eine Änderung des Grundgesetzes im Jahr 1994 im Namen der Gleichberechtigung von Mann und Frau wird der Mann hoheitlicher Benachteiligung überantwortet und von Geburt an in rassistisch-biologistischer Weise unter Generalverdacht gestellt. Damit ist der für undenkbar gehaltene Ausnahmefall eingetreten, dass das Grundgesetz selbst verfassungswidrig ist.” Weiter lesen: Tichys Einblick

“Es wird Zeit für eine weitere Grundgesetzänderung. Es geht ja nicht, dass Gesetze, die Frauen bevorzugen an so lächerlichen Dingen wie Menschenrechte und dem Grundgesetz scheitern.” Weiter lesen: Nicht-Feminist

“Der lange Kampf eines Studenten gegen den Frauenbonus”: DiePresse.com
“Denkfehler”: Cuncti
“Männerdiskriminierung ist legal! – Ist sie das?”: Cuncti
“Auch Männer können klagen. Diskriminierung durch Frauenquote ist unzulässig”: FAZ
“Klage gegen Gender Studies”: Freie Welt
“”Männerdiskriminierend?” – Gericht entscheidet über Grünen-Liste”: LVZ

Die Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik wendet sich gegen die Frauenquote. Die von Prof. Günter Buchholz initiierte Erklärung unterstützen bereits 1340 Personen. Hier kann die Erklärung unterzeichnet werden: Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik

“Laut Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Dagegen verstoßen Geschlechterquoten. Jede Quote ist eine systematische Benachteiligung derer, die nicht unter die Quote fallen.” Weiter lesen: MANNdat